Kleine Wissensbasis

 

Aktivkapitalien

Unter Aktivkapitalien versteht man diejenigen Geldwerte, über die die Pfarrei nicht selbständig verfügen kann. Aktivkapitalien werden in sogenannten Fonds verwaltet. Bestandsänderungen können nur über Titel E-4 bzw. A-9 nach Genehmigung durch das Bistum erfolgen. Die Zinserträge werden über Titel E-3 dem Haushalt zugeführt.

Seit 2004 erfolgt ein sogenannter Wertausgleich; der Kapitalbestand wird in jedem Jahr um einen bestimmten Prozentsatz erhöht. Dadurch vermeidet man einen realen Wertverlust und somit eine Minderung des Vermögens. In der Praxis erfolgt die Erhöhung des Kapitals aus den jährlichen Zinseinnahmen. Die Erhöhung erfolgt nicht pro Bankkonto, sondern pro Fond.

Um den Verwaltungsaufwand zu begrenzen empfehlen wir die Anlage eines zusätzlichen Sparbuchs (Bereich Kapitalien), auf welches die Kapitalerhöhung jährlich eingezahlt wird. Um die Zuordnung auf die einzelnen Fonds zu gewährleisten muß das Sparbuch buchhalterisch auf die verschiedenen Fonds aufgeteilt sein. Man kann natürlich auch je Fond ein eigenes Sparbuch anlegen.

In der Kirchenrechnung 2004 kommt die neue Verfahrensweise erstmalig zur Anwendung. Auf Seite 16/17 erfolgt die Erfassung aller Kapitalien (Bankkonten). Das Programm gruppiert die Kapitalien nach Fonds und errechnet alle nötigen Summen.

Die Umbuchungen bezüglich der Kapitalerhöhung müssen in das Jahr der entsprechenden Kirchenrechnung gebucht werden, ansonsten kommt es zu Unstimmigkeiten zwischen Buchhaltung und Kirchenrechnung.

Nachfolgend der Kontenplan für die Umbuchungen:


E-04.05 Wertausgleich

E-04.05.a Pfarrfonds
E-04.05.b Vikariefonds
E-04.05.c Fabrikfonds
E-04.05.d alte Landstiftungen
E-04.05.e Aufwertungsstiftungen
E-04.05.f neue Stiftungen
E-04.05.g Küstereifonds
E-04.05.h Armenfonds
E-04.05.i sonstiger Fond


Um einen fehlerfreien Import in die Kirchenrechnung zu ermöglichen muß der Kontenplan EXAKT so eingegeben werden.

 

(01/2005 Ak)

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