Kleine Wissensbasis
Kirchenrechnung
Die Kirchenrechnung wird zum Jahresende aufgestellt und
weist alle Transaktionen nach Titeln (Sachkonten) saldiert aus. Sie repräsentiert
den kompletten Istbestand der Kirchengemeinde per Tag der Abnahme.
Die von KFV-Software ausgelieferte Kirchenrechnung entspricht
den Vorgaben des Bistum-Aachen und bietet diverse Automatismen. Ein integriertes
Prüfprotokoll weist die Übereinstimmung zwischen Buchhaltung
und Kirchenrechnung nach. Bei der Erstellung der Kirchenrechnung sollte
nachfolgend aufgeführte Vorgehensweise angewandt werden:
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Basisdaten importieren (Taste F8)
Über diese Funktion werden diverse Stammdaten aus der vorherigen
Kirchenrechnung importiert. Dieser Import sollte nur einmal durchgeführt
werden. Sollten Sie manuelle Änderungen vornehmen und anschließend
erneut importieren werden Ihre zuvor eingegebenen Änderungen
überschrieben.
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Haushaltsplan importieren (Taste F8)
Über diese Funktion wird die Spalte "Haushaltsansatz"
importiert. Die benötigten Daten stammen aus dem Haushaltsplan
des entsprechenden Jahres. Dieser Import sollte nur einmal durchgeführt
werden (s. Punkt 1).
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Anfangsbestand importieren (Taste F8)
Über diese Funktion wird der auf Seite 2 ausgewiesene Anfangsbestand
ermittelt und eingesetzt. Das System ermittelt die nach Revenuen und
Kapitalien getrennt ausgewiesenen Bestände aus den Geldkonten
(Banken).
Der so ermittelte Bestand muß zwingend mit dem Abschlußsaldo
der vorherigen Kirchenrechnung auf Seite 15 übereinstimmen.
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Einnahmen bzw. Ausgaben importieren (Taste
F8)
Diese Funktionen importieren alle Einnahmebuchungen bzw. Ausgabebuchungen
in die Kirchenrechnung. Während des Importes erfolgt eine Prüfung
der Daten.
Fehlerhafte Buchungen (ungültige Konten) werden in einem Fehlerprotokoll
ausgewiesen. Der Datenimport kann beliebig oft erfolgen und ist nach
jeder Änderung in der Buchhaltung im entsprechenden Bereich (Einnahmen
bzw. Ausgaben) erneut durchzuführen.
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Anlage 1 importieren (Taste F8)
Sofern Sie Gehaltsbuchungen personenbezogen durchführen (pro
Person pro Monat ein eigenständiger Buchungssatz) stehen alle
nötigen Informationen für einen Automatismus zur Verfügung.
In diesem Falle (aber nur dann !) kann das ausfüllen der Anlage
1 via Datenimport aus der Buchhaltung erfolgen.
Sollten Sie Anlage 1 manuell ausgefüllt haben und führen
anschließend versehentlich den Import durch, so werden Ihre
manuellen Eingaben überschrieben bzw. gelöscht.
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Anlage 2 importieren (Taste F8)
In Anlage 2 werden die Kosten des Titel A-1.3 aufgeschlüsselt.
Sofern diese Positionen einzeln gebucht wurden kann auch hier ein
automatischer Import erfolgen. Sollten Sie Anlage 1 manuell ausgefüllt
haben und führen anschließend versehentlich den Import
durch, so werden Ihre manuellen Eingaben überschrieben bzw. gelöscht.
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Tag der Abnahme importieren (Taste F8)
Diese Funktion ermittelt die Salden der Revenuenkonten (Seite
18) per "Tag der Abnahme" und trägt die Bewegungen
des Folgejahres bis zum "Tag der Abnahme" in die entsprechenden
Seiten der Kirchenrechnung ein.
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Prüfprotokoll anzeigen bzw. ausdrucken
(Taste F8)
Mit Hilfe dieses Tools kann die Übereinstimmung zwischen
Buchhaltung und Kirchenrechnung nachgewiesen werden. Eine Kirchenrechnung
ist nur dann formal korrekt wenn das Prüfprotokoll keine Differenzen
ausweist.
Sofern Differenzen auftauchen müssen diese gefunden und beseitigt
werden.
Zur vollständigen Bearbeitung der Kirchenrechnung
sind noch einige manuelle Schritte nötig. Einige Anlagen müssen
kontrolliert bzw. ergänzt werden.
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Aufstellung der Aktivkapitalien (Seite 16/17)
Hier erfolgt die Erfassung aller Geldkonten aus dem Bereich Aktivkapitalien.
Die Geldkonten (Banken) werden nach Fonds aufgeschlüsselt und
saldiert.
Damit eine eindeutige Zuordnung zwischen Geldkonten und Fonds erfolgen
kann, muß der entsprechende Titel je Geldkonto hinterlegt sein.
Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie hier.
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Aufstellung der Revenuen (Seite 18)
Hier erfolgt die Erfassung aller Geldkonten aus dem Bereich Revenuen.
Die Zuordnung zwischen Seite 18 und den Geldkonten kann über
das Kontenkürzel erfolgen. Dazu ist das Kontenkürzel mittels
F1 je Geldkonto zu hinterlegen.
Die Salden "per Tag der Abnahme" können nun mittels
automatischem Import ermittelt und eingetragen werden. Durch diesen
Automatismus ist eine Übereinstimmung zwischen Seite 18 und Kassenprotokoll
garantiert.
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Anlage 1
Hier werden alle in der Pfarre angestellten Personen mit ihrem Jahresgehalt,
Arbeitgeberanteilen-SV und KZVK erfaßt. Die Summe der Anlage
1 wird nach Titel 2.1.1 auf Seite 7 übertragen.
Sofern die Personalbuchungen personenbezogen durchgeführt wurden
kann das ausfüllen der Anlage 1 via automatischem Import erfolgen.
Ob sich personenbezogenes Buchen lohnt ist eine Frage der Abwägung.
Was ist aufwendiger? Zwölf umfangreiche Monatsbuchungen oder
die ansonsten am Jahresende anfallende Abstimmung der gebuchten Salden
mit der Anlage 1 und den ZGAST Unterlagen.
Ca. 90% unserer Kunden buchen nicht personenbezogen und führen
am Jahresende die Abstimmung mit der ZGAST durch.
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Anlage 2
Hier werden Werklöhne, Schwesterngestellungsleistungen und Rendantenentschädigungen
hinterlegt. Der Saldo dieser Anlage erscheint unter Titel 2.1.3 auf
Seite 7
Sofern die Buchungen des Titel 2.1.3 auf die nötigen Untertitel
aufgeteilt wurde kann auch hier das Ausfüllen der Anlage 2 via
automatischem Import erfolgen. Im Gegensatz zu Anlage 1 ist dieser
zusätzliche Aufwand äußerst gering und sollte in Kauf
genommen werden.
Sollten Sie Fragen zu den nötigen Kontenplanänderungen haben
rufen Sie bitte an, wir können die nötigen Ergänzungen
innerhalb weniger Minuten via Telefon durchführen.
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Anlage 3 (Seite 25/26)
Anlage 3 behandelt den Bereich Mieteinnahmen.
Dort werden Mieteinnahmen pro Mieter fondsbezogen erfaßt. Die
jeweiligen Salden (pro Fonds) erscheinen auf Seite 2, Titel 1.1.1
bis 1.1.7.
Aus programmtechnischen Gründen erfolgt kein Datenimport aus
der Buchhaltung. Die Jahresmieten müssen hier korrekt eingetragen
werden, ansonsten erscheinen im Prüfprotokoll entsprechende Fehlerhinweise.
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Anlage 4 (Seite 27/28)
Anlage 4 behandelt den Bereich Pachteinnahmen.
Dort werden Pachteinnahmen pro Pächter fondsbezogen erfaßt.
Die jeweiligen Salden (pro Fonds) erscheinen auf Seite 2, Titel 1.2.1
bis 1.2.7.
Aus programmtechnischen Gründen erfolgt kein Datenimport aus
der Buchhaltung. Die Jahrespächten müssen hier korrekt eingetragen
werden, ansonsten erscheinen im Prüfprotokoll entsprechende Fehlerhinweise.
Nachdem alle benötigten Anlagen korrekt und vollständig
ausgefüllt sind sollte der Import "Tag der Abnahme" ein
letztes mal durchgeführt werden. Dieser Import aktualisiert die Revenuenkonten
und die Geldbewegungen auf Seite 13/14, 16/17 und 18.
Jetzt sollte das Prüfprotokoll ausgedruckt werden
und keine Differenzen ausweisen. Die Kirchenrechnung ist damit formal
korrekt und es kann der endgültige Ausdruck auf Spezialpapier erfolgen.
Das "interne" Prüfprotokoll dient der eigenen
Kontrolle und ist nicht Bestandteil der offiziellen Kirchenrechnung. Sofern
das Prüfprotokoll noch Differenzen ausweist macht es keinen Sinn,
die Kirchenrechnug in Aachen einzureichen. Solche Differenzen müssen
gesucht und behoben werden.
In diesem Bereich der "Fehlersuche" verfügen wir über
sehr große Erfahrung und können Sie telefonisch unterstützen
(nicht verzweifeln, einfach anrufen).
An dieser Stelle noch eine Anmerkungen aus der Praxis:
Die Kirchenrechnung ist ein fixes Formular, welches für
95 % aller Fälle ausreichend dimensioniert ist. Bei einigen Pfarren
gibt es immer wieder einzelne Positionen, in denen der zur Verfügung
stehende Platz nicht ausreicht. Z. B. haben manche unsere Anwender über
50 Mietobjekte, 50 und mehr Kapitalkonten oder sehr viele verpachtete
Areale. Um alle diese Anforderungen zu erfüllen müßte
die Kirchenrechnung einen Umfang von über 50 Seiten haben. Dies würde
keinen Sinn machen.
Darum raten wir den Anwendern, die diesbezüglich ein Problem haben,
die betreffende Anlage nicht auszufüllen und ein entsprechendes Dokument
(Excel-Sheet etc.) beizulegen. In der Praxis werden solche "Datenanhäufungen"
außerhalb der Buchhaltung via Excel verwaltet so daß sich
kein zusätzlicher Aufwand ergibt.
(2/2005 Ak)
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